Pressemitteilung

CDU-Behauptungen zum UA „Aktenlager Immelborn“

Zu den von der CDU aufgestellten Behauptungen zum Zwischenbericht des Untersuchungsausschusses 6/2 „Aktenlager Immelborn“, der Zuleitung an den Landtagspräsidenten in dieser Woche und der parlamentarischen Beratung des Berichts in der kommenden Plenarsitzung am 3.11.2017 erklärt Madeleine Henfling, Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 6/2 für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag:

„Wir bedauern dass der im Januar 2017 vom Landtag beschlossene Zwischenbericht erst jetzt vorgelegt und beraten werden kann. Die Versuche der CDU-Fraktion, das Untersuchungsverfahren unnötig in die Länge zu ziehen, hatte leider auch Auswirkungen auf die Erstellung des Zwischenberichts. So ist die verzögerte Vorlage auch auf die fehlende Bereitschaft der CDU-Fraktion, an der Erarbeitung des Berichts konstruktiv mitzuwirken, zurückzuführen.

In dem Bericht wird der Stand des Verfahrens zum Stichtag 26.1.2017 dargestellt. Alle darin enthaltenen vorläufigen Feststellungen und Bewertungen wurden zu diesem Stand der Beweisaufnahme getroffen. Im Bericht werden, im Gegensatz zu den mehrfach von der CDU-Fraktion in der Öffentlichkeit vorgenommenen unzulässigen Beweiswürdigungen, keine endgültigen Wertungen vorgenommen. Mit ihrer heutigen Pressemittelung hat die CDU erneut solche Wertungen vorgenommen, die von der bisherigen Beweiserhebung nicht gedeckt sind.

Die CDU nimmt ihre Bewertung von ihrer Ansicht nach unrechtmäßigen Handlungen des TLfDI mit Bezug auf ein von ihr in Auftrag gegebenes Landtagsgutachten vor. Darin werden allerdings lediglich abstrakte juristische Ausführungen zu einigen Rechtsfragen gemacht, aus denen eben keine endgültigen Wertungen zum konkreten Sachverhalt des Aktenlagers abgeleitet werden können.

Der Zwischenbericht setzt hingegen die Antworten auf die Fragen des Einsetzungsbeschlusses immer in Bezug zum Stichtag. So werden im Zwischenbericht einige rechtliche Fragestellungen mit dem Verweis auf unklare Rechtslagen bewusst nicht bewertet, bei anderen wird darauf verwiesen sie in der weiteren Beweisaufnahme zu untersuchen. Die CDU hätte die Möglichkeit gehabt, in einem fundierten Sondervotum ihre Sichtweise zu den im Zwischenbericht dargelegten ermittelten Tatsachen deutlich zu machen. Stattdessen hat sie die Mitwirkung bei der Erstellung des Zwischenberichts verweigert.

Dem in der Pressemitteilung erhobenen Vorwurf, die Koalitionsfraktionen hätten alle Hebel in Bewegung gesetzt, um nicht zu den entscheidenden Rechtsfragen vorzudringen, muss entschieden widersprochen werden. Dass die CDU-Fraktion in den letzten zwei Jahren nicht in der Lage war ihre Rechte zu nutzen, hat sie sich ausschließlich selbst zuzuschreiben. So sind die entsprechenden Anträge der CDU schließlich an den jeweiligen Beschlüssen des Verfassungsgerichtshofes und der Kommission gescheitert und nicht an einer vermeintlichen Verhinderungstaktik der Koalitionsfraktionen.

Die vom Ausschuss ermittelten Tatsachen zu den einzelnen Untersuchungskomplexen können in der Plenarsitzung in der nächsten Woche vertieft beraten werden. Es kann allerdings festgehalten werden, dass sich zum Hauptvorwurf der CDU, der TLfDI habe seine Handlungen bezüglich des Aktenlagers bewusst darauf ausgerichtet, der CDU im Landtagswahlkampf 2014 zu schaden, keine Hinweise in der bisherigen Untersuchtstätigkeit ergeben haben.

Für die weitere Arbeit des Untersuchungsausschusses hoffen wir, dass die CDU-Fraktion möglichst bald zu einer sachlichen Arbeitsweise zurückkehrt. Dann dürften sich die Fraktionen im Ausschuss relativ schnell auf der Grundlage des vorgelegten Zwischenberichts auf die noch ausstehenden Ermittlungskomplexe einigen und die Ausschussarbeit dann auch in einem überschaubaren Zeitraum abschließen können.“