Antrag

Einrichtung eines Opferentschädigungsfonds für die Opfer und Betroffenen von Taten des NSU

Der NSU hat zehn Menschen größtenteils aus rassistischer Motivation getötet und durch drei Sprengstoffanschläge in Nürnberg und Köln mehrere Menschen teils schwer verletzt. Infolge der neonazistischen und menschenfeindlichen Taten des NSU ist nicht nur der Verlust des Lebens von zehn Menschen zu beklagen, sondern vielmehr ist das Leben der Hinterbliebenen und der Betroffenen der Sprengstoffanschläge massiv beeinträchtigt worden.

Die Sicherheitsbehörden selbst betrachteten die Angehörigen und ihr Umfeld für eine lange Zeit als potenzielle Täterinnen und Täter. Zwar haben nicht nur Thüringer Behörden, sondern auch bundesdeutsche und die Sicherheitsbehörden anderer Bundesländer die Verfolgung der Mitglieder des NSU betrieben. Jedoch haben auch sie bei der Aufklärung der Straftaten versagt und die Tätergruppe nicht auffinden können. Der Freistaat Thüringen hat aber eine besondere Verantwortung gegenüber den Hinterbliebenen. Die Mitglieder des NSU wurden nicht nur in Thüringen sozialisiert, sondern sie konnten sich auch im Freistaat in einem extrem rechten Umfeld politisch radikalisieren. Schon das Untertauchen von Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe konnte in Thüringen nicht verhindert werden. Darüber hinaus wurden bei der Suche nach den Untergetauchten nicht die Maßstäbe einer ordnungsgemäßen Arbeit angewandt und so blieben die Thüringer Sicherheitsbehörden bei der Fahndung der Untergetauchten erfolglos.

Eine Entschädigung der Opferangehörigen und Betroffenen der Sprengstoffanschläge ist eine logische Konsequenz des massiven Versagens, auch der Thüringer Sicherheitsbehörden, wie es sich in den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses 5/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ widerspiegelt.

DRS 6/4501Einrichtg Opferentschaedigungsfonds für Opfer und Betroffenen von Taten des NSU