Transparenz als verbindliches Grundprinzip bei der Zusammenarbeit von Hochschulen und Thüringer Unternehmen

Ausgehend von der Annahme, dass Hochschulen öffentliche Einrichtungen sind, die zuvorderst im Interesse und zum Wohl der Gesellschaft forschen, sind Transparenz und Öffentlichkeit grundlegende Prinzipien einer freien Forschung und Lehre. Dies muss gerade auch bei der Kooperation zwischen Hochschulen und Unternehmen gelten, um Interessenskonflikte und sachfremde Einflussnahme bei steigenden Drittmitteleinnahmen zu vermeiden und eine öffentliche Diskussion über die gesellschaftlichen Zielstellungen von Forschung an den Thüringer Hochschulen zu ermöglichen.

Auch der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat sich im Rahmen des 65. DHV-Tages in Mainz klar zum Transparenzgebot bei Kooperationen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft bekannt. In der am 24. März 2015 verabschiedeten Resolution wird festgestellt, dass geheime Forschung und öffentlicher Auftrag der Hochschulen sich prinzipiell widersprechen und Ausnahmen hiervon begründungs- und rechtfertigungspflichtig sind. Diese Einschätzung teilen die Antragstellenden vollumfänglich. Zu Stiftungsprofessuren liegt bereits seit dem Jahr 2011 ein „Code of Conduct“(Verhaltenskodex) vor, der die Unabhängigkeit von Forschung und Lehre von der Wirtschaft und auch die transparente Darstellung von Zweck und Inhalt der Förderungen einfordert. Auch in anderen Bundesländern wird auf die neuen Herausforderungen reagiert, etwa mit den niedersächsischen „Leitlinien zur Transparenz in der Forschung“ vom 12. Februar 2015.

Der Antrag soll in diesem Sinne unter der Beachtung der Hochschulautonomie und der grundgesetzlich geschützten Freiheiten sicherstellen, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen dem unternehmerischen und dem öffentlichen Interesse im Rahmen der Forschung an den Thüringer Hochschulen gewahrt wird.

Antrag Transparenz Hochschulen