Pressemitteilung

Transparenzgesetz endlich im Thüringer Landtag

In seiner heutigen Sitzung verabschiedete das Kabinett der Landesregierung den Gesetzentwurf zum Transparenzgesetz.

„Wir freuen uns, dass nach fast zweijährigem Verzug das Transparenzgesetz endlich den Eingang in den Landtag gefunden hat“, begrüßt Madeleine Henfling, netzpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Zuleitung des Entwurfs an den Landtag.

„Für uns als Fraktion ist das Transparenzgesetz die Basis einer gelingenden bürgernahen Demokratie. Gerade in Zeiten schwindende Demokratie- und Politikbindung kann der Staat echte Punkte sammeln und Vertrauen bei seinen Bürger*innen gewinnen, wenn er nachvollziehbar und transparent handelt. Das umfasst alle Lebensbereiche, die auch vom Transparenzgesetz abgebildet werden.

Die bisher oft gelebte Realität wird damit umgekehrt: Nicht die Bürger*innen sind die Bittsteller gegenüber der Verwaltung, sondern die Verwaltung ist Dienstleisterin für die Bürger*innen. Das haben wir frühzeitig und umfangreich in unseren Beschlüssen eingefordert. Es freut uns, dass dem gefolgt wurde.“, resümiert Madeleine Henfling.

„Ob und in wieweit Kosten für eine Informationsabfrage erhoben werden, bleibt eine spannende Frage. Der Gesetzesentwurf hat sich hierbei am Spitzenreiter des Transparenzrankings orientiert und das Hamburger Modell übernommen“, erklärt Henfling weiter.

So sind der Zugang und die Abfrage aus dem Transparenzportal für die Nutzer*innen kostenfrei. Auch darüber hinausgehende einfache Informationsanfragen auf Antrag sind kostenfrei zu gewähren. Erst bei komplexeren Anfragen greift die Gebührenordnung mit einer Deckelung von 500€.

„Wir brauchen ein starkes Transparenzgesetz, das die Bürger*innen in die Lage versetzt, ohne viel Bürokratie Einblick in Verwaltungshandeln zu erhalten. Dahingehend gilt es, das Gesetz kritisch zu überprüfen. Wir wollen in einer breiten Anhörung den Gesetzesvorschlag unter die Lupe nehmen und kritische Momente verbessern. Wir sehen jetzt schon einige Punkte, die aus unserer Sicht nachgebessert werden müssen: Der Grundsatz, dass mit Steuergeldern erhobene Daten allen gehören und zugänglich gemacht werden sollen, ist der praktische Ausfluss einer demokratischen Grundeinstellung. Entscheidungen sollen frühzeitig nachvollziehbar sein. Eine Veröffentlichung erst nach Abschluss eines Verwaltungsprozesses läuft dieser Überzeugung diametral entgegen. Dies trifft auch auf die sehr groß geratenen Ausnahmebereiche des Entwurfes zu.

Weil große Ausnahmen das Informationsrecht der Bürger*innen beschneiden, sollte man gründlich prüfen, ob wirklich jede Ausnahme notwendig ist. Ebenfalls werden wir uns dafür einsetzen, dass Studien und Gutachten in die Veröffentlichungspflichten aufgenommen werden“, erläutert Madeleine Henfling die Vorhaben abschließend.

Den Entwurf findet ihr hier