Pressemitteilung

Vergabe von Medizinstudienplätzen: Talente statt Abiturnoten stärken!

Die rot-rot-grüne Koalition unterstützt die Position der Thüringer Landesregierung zur Neuregelung der Vergabe von Medizinstudienplätzen in Deutschland. Das erklären die Wissenschaftspolitikerinnen und -politiker Christian Schaft (DIE LINKE), Eleonore Mühlbauer (SPD) und Madeleine Henfling (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) angesichts der morgigen Beratung zu diesem Thema auf Staatssekretärsebene. „Wir setzen uns für einen ausgewogenen Mix an unterschiedlichen Zugangswegen zum Medizinstudium ein.“ Dies schließe insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von einschlägigen Vorerfahrungen, Berufsausbildungen und Berufszeiten der Bewerberinnen und Bewerber ein. „Eine übermäßige Fokussierung auf die Abiturnote ist dagegen nicht zielführend. Die Abiturnote allein sagt aus unserer Sicht nur wenig über die künftige Eignung eines Studienanfängers für den Arztberuf aus“, so Schaft, Mühlbauer und Henfling. Deshalb müssten auch andere Kriterien für die Bewerberauswahl herangezogen werden. Dies deckt sich auch mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das in seinem Urteil vom 19. Dezember 2017 zur Studienplatzvergabe in den medizinischen Studiengängen (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin) insbesondere die bisherige Wartezeitregelung verworfen und die zusätzliche Berücksichtigung von mindestens zwei schulnotenunabhängigen Kriterien gefordert hatte.

Thüringen hatte deshalb neben einer Abiturbestenquote von 20 Prozent eine „Talent- oder Erfahrungsquote“ von weiteren 20 Prozent ins Gespräch gebracht, die insbesondere beruflich Qualifizierten eine faire Chance auf einen Studienplatz bieten soll. Zudem wird die Beibehaltung des spezifischen Auswahlverfahrens der Hochschulen, über das bereits 60 Prozent aller Medizinstudienplätze vergeben werden, befürwortet. In der Sitzung der Kultusministerkonferenz am 11. Oktober war dieser Vorschlag – wie auch ein noch in derselben Sitzung vorgelegter Kompromiss, der ein Verhältnis von 25 Prozent Abiturnote und 15 Prozent Erfahrungsquote vorsah – insbesondere von bayerischer Seite abgelehnt worden. Bayern hält an einer Abiturbestenquote von mindestens 30 Prozent fest.

„Das Festhalten an einer so hohen Abiturbestenquote verschließt den Weg zum Medizinstudium für beruflich qualifizierte Fachkräfte unnötig. Die Vergabe der Studienplätze muss nach klaren und transparenten Regeln erfolgen und zugleich eine Auswahl der geeignetsten Studienbewerber ermöglichen“, erklären die drei Wissenschaftspolitikerinnen und -politiker. Christian Schaft, Eleonore Mühlbauer und Madeleine Henfling appellieren darüber hinaus aber vor allem an die Kultusministerkonferenz, bis Ende 2018 einen Kompromiss zu vereinbaren: „Der neue Staatsvertrag zur Vergabe der Medizinstudienplätze sollte noch in diesem Jahr durch die Wissenschaftsminister der Länder vorgelegt werden.“