Pressemitteilung

Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Anlässlich der beiden bekannt gewordenen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Madeleine Henfling, datenschutzpolitische Sprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Landtagsfraktion Thüringen:

„Wir sehen uns in der juristischen Bewertung des Gutachtens bestätigt: Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassungs- und Europarecht und stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger dar. Kein Mensch käme ernsthaft auf die Idee, den kompletten öffentlichen Raum mit Kameras zu überwachen – im Internet wird jedoch so getan, als sei dieses Mittel vertretbar. Es ist ein Trugschluss zu glauben, dass eine umfassende Überwachung zu umfassender Sicherheit führt.“

Das Gutachten kritisiert insbesondere den mangelnden Schutz von Berufsgeheimnisträgern, deren Verbindungsdaten zwar nicht genutzt werden dürfen, aber dennoch gespeichert werden.

„Wer einerseits unsere Demokratie schützen will und gleichzeitig die massenhafte und anlasslose Speicherung von persönlichen Daten fordert, widerspricht sich selbst“, stellt Henfling fest. „Insbesondere Ärzte, Anwälte oder Journalisten, die als Berufsgeheimnisträger tagtäglich mit besonders schützenswerten Informationen zu tun haben, werden grundlegend in ihrer Arbeit behindert. Wer die Rechte dieser Berufsgruppen im Vorbeigehen relativiert, stellt unsere Grundwerte in Frage.“

„Wir begrüßen, dass die rot-rot-grüne Landesregierung das Gesetz im Bundesrat ablehnen wird. Darüber hinaus haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir jegliche Möglichkeiten ausschöpfen werden, um die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern – auch rechtliche und gerichtliche“, so Henfling abschließend.