Pressemitteilung

Zweiter Versuch: Freifunk soll Gemeinnützigkeit erhalten

Madeleine Henfling: Erst der Zugang zu einem Freien Netz ermöglicht echte Teilhabe

Heute wurde im Bundesrat erneut über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit der Freifunkinitiativen abgestimmt. Die Gesetzesinitiative wurde in der letzten Legislatur nicht abschließend durch den Bundestag verabschiedet und unterlag damit der Diskontinuität. Daher musste das Gesetz erneut in den Bundesrat eingebracht werden. Die Länder haben mit überwiegender Mehrheit für eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestimmt. Dazu äußert Madeleine Henfling, netzpolitische Sprecherin der Thüringer Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Wir haben uns dafür eingesetzt, dass mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit, die gesellschaftliche Prägnanz des Themas Freifunk Rechnung getragen wird. Wir waren letztes Jahr bereits schon aus dem Häuschen, als es grünes Licht im Bundesrat gab. Dass die große Koalition das Thema allerdings so unglaublich lange schieben würde, hätte damals keiner geglaubt. Jetzt versuchen wir es erneut.

Netzaktivist*innen der Freifunkinitiativen bilden wichtige Anlaufstellen und Multiplikator*innen für ein Freies Netz und dessen Zugang, denn Grundvoraussetzung für eine digitale Gesellschaft ist ein Recht auf Konnektivität. Der Zugang zum Internet ist ein elementarer Grundbaustein einer Teilhabe im digitalen Raum. Besonders für Thüringen kann die Digitalisierung ein enormer Vorteil sein und einem Flächenland mehr Teilhabe der Bürger*innen an politischen Prozessen ermöglichen.“

Freifunk hat sich zum Ziel gesetzt, offene WLAN-Netze einzurichten und diese miteinander zu verbinden. Dies ermöglicht einen freien Datenverkehr „durch die Luft“ im ganzen Raum innerhalb des Freifunk-Netzes. Die Grundlage von Freifunk bildet ein sogenanntes Mesh-Netzwerk. Alle WLAN-Router im Freifunk-Netz kommunizieren direkt miteinander und bilden ein eigenes Funknetzwerk. Sobald einer dieser Router über einen Internetzugang verfügt, kann jede Freifunknutzer*in ebenfalls auf das Internet zugreifen, kostenlos und anonym.

Allerdings müssen weitere Schritte folgen. So merkt Madeleine Henfling kritisch an: „Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit wird ein erster wichtiger Schritt sein. Die Störerhaftung ist immer noch nicht wirklich abgeschafft. Hier muss die Bundesgesetzgebung nachbessern. Außerdem müssen wir dafür sorgen, dass die Bürger*innen auch alle relevanten Informationen digital abrufen können. Wir warten daher immer noch auf das Thüringer Transparenzgesetz, welches bald das traurige Jubiläum der zweijährigen Fristüberschreitung feiert.“